AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FoodKreator, gültig ab 01.08.2008 (Ersetzt alle früheren Vereinbarungen)

1. Geltung und Bestimmung
Diese AGB gelten für alle Geschäfte, welche Kunden mit Foodkreator, dem Online-Shop vom Fachgeschäft Foodkreator, abschliessen. Bestellung Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von foodkrator.ch auf dem Internet, in Katalogen und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung eines Kunden gilt als Offerte gegenüber Foodkreator. Der Vertrag kommt mit der Lieferung der Produkte zustande. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Preis- und Modelländerungen vorbehalten. Die Verkaufsangestellten von foodkreator.ch sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Überschreitet der Käufer durch seine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

3. Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Preis- und Modelländerungen sowie Lieferbarkeit vorbehalten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen sind gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart und gekennzeichnet, zuzüglich Verpackung, Transport.

4. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Termine und Lieferfristen durch foodkreator.ch erfolgt nur informationshalber und hängt von der Belieferung von foodkreator.ch durch Zulieferanten und Hersteller ab. Im Falle von zugesicherten Lieferfristen, berechtigten Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unverschuldeten Ereignissen, die foodkreator.ch die Lieferung wesentlich erschweren oder diese gar unmöglich machen und nicht von digifuchs.ch zu vertreten sind, berechtigen digifuchs.ch, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Dazu benötigen wir eine schriftliche Abbestellung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. Bei Leistungsverzögerungen ist der Käufer verpflichtet, die Ware entgegenzunehmen. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird foodkreator.ch von ihrer Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensansprüche herleiten. foodkreator.ch ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständig abzurechnende Leistung.

5. Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmevertrages des Käufers ist foodkreator.ch berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. foodkreator.ch kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an foodkreator.ch als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, mindestens jedoch sFr. 50.- zu bezahlen. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann foodkreator.ch die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. foodkreator.ch ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

6. Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt foodkreator.ch und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware bar bei Abholung, durch die Post oder den Spediteur gelten als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Sollten Sie bei Erhalt der Sendung einen bereits sichtbaren Mangel oder einen Verpackungsdefekt feststellen, müssen Sie dies unvorzüglich dem Transporteur oder der Poststelle/ dem Postbeamten melden.

7. Zahlung
Alle Waren werden grundsätzlich gegen Barzahlung in Schweizer Franken geliefert. Abweichungen von dieser Regel liegen allein im Ermessen der FoodKreator. Bei Lieferung auf Kredit sind die Fakturen rein netto ohne Abzüge innert 15 Tagen ab Fakturadatum in Schweizer Franken zu bezahlen Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 8% p.a. fällig. Ausserdem werden die entsprechenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Durch Erteilung einer Bestellung und Erhalt der entsprechenden Ware anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Zahlungsbedingungen.

10. Abretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

11. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Verlagsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

12. Datenschutz
foodkreator.ch ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

13. Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen foodkreator.ch und dem Käufer gilt das materielle schweizerische Recht. Luzern (Schweiz) ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Sollen einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FoodKreator, gültig ab 01.08.2008
(Ersetzt alle früheren Vereinbarungen)
 
1. Lieferungen
Grundsätzlich franko Domizil per Camion gemäss Tourenplan. Für Ortschaften, welche nicht per Camion bedient werden, erfolgt die Lieferung per Bahn. Bergbahnsendungen gehen zulasten des Empfängers, Postlieferungen und Mehrkosten aus beschleunigter Spedition werden von uns in Rechnung gestellt. Für Schäden oder zu späte Lieferungen der Post wird nicht gehaftet. Bei Abwesenheit des Kunden oder bevollmächtigte Person am Abladeort werden keine Waren abgeladen.
 
2. Lieferzeit
Vom Bestelleingang bis zur Lieferung sind 5 Arbeitstage einzurechnen. In Spitzenzeiten lassen sich Lieferungsverzögerungen nicht immer vermeiden. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
Für Sonderproduktionen gelten abweichende Lieferzeiten.
3. Lagerung
Die Waren müssen nach Deklaration gelagert werden. Kräuter und Gewürzmischungen bei Raumtemperatur (18-22 Grad Celsius) Kühlprodukte bei 4 Grad Celsius und Tiefkühlprodukte unter minus 18 Grad Celsius. Tiefkühlprodukte dürfen, wenn Sie einmal aufgetaut sind, nicht wieder eingefroren werden. Für Schäden und Folgeschäden, die infolge unsachgemässer Lagerung und Behandlung entstehen, kann die Firma FoodKreator nicht haftbar gemacht werden.
 
4. Kleinstlieferungen
Beträgt der Warenwert (ohne Porto) weniger als CHF 50.–, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 5.– belastet. Der Kleinmengenzuschlag wird nicht erhoben, wenn die Ware abgeholt wird.
5. Preise/Mehrwertsteuer
Die aufgeführten Preise sind freibleibend, ohne Mehrwertsteuer und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden (Aufgeführte unverbindliche Richtpreise sind exkl. MwSt.).
 
6. Reklamationen
Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware, anzubringen. Bei Transporten, die per Post oder Bahn erfolgen, sind allfällige Schäden vom Empfänger sofort post- oder bahnamtlich anzuzeigen.
 
7. Zahlungen
Alle Waren werden grundsätzlich gegen Barzahlung in Schweizer Franken geliefert. Abweichungen von dieser Regel liegen allein im Ermessen der FoodKreator. Bei Lieferung auf Kredit sind die Fakturen rein netto ohne Abzüge innert 15 Tagen ab Fakturadatum in Schweizer Franken zu bezahlen Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 8% p.a. fällig. Ausserdem werden die entsprechenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Durch Erteilung einer Bestellung und Erhalt der entsprechenden Ware anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Zahlungsbedingungen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von FoodKreator unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln.
9. Von diesen Bedingungen abweichende oder zusätzliche Verpflichtungen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.
10. Salvatorische Klausel
Sollte sich in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen eine Klausel aus irgendwelchen Gründen als ungültig erweisen, so sind die restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall, die ungültige Klausel durch eine dem ursprünglichen Willen möglichst nahe Kommende Ergänzung zu ersetzen. Das Entsprechende gilt für unbeabsichtigte Lücken in diesen Bedingungen.
11. Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.

Als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Luzern

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